Religionsfreiheit im Staatslaizismus:
Die grundgesetzlich
garantierte Religions- Glaubens- und Bekenntnisfreiheit auch im Staatslaizismus bedeutet: (Positive
Religionsfreiheit)
Das uneingeschränkte Recht
jedes einzelnen, unabhängig seiner Konfessionszugehörigkeit zum Bekenntnis, zu
dessen Glauben, oder zu dessen Religionszugehörigkeit!
(Das Religiöse Bekenntnis ist
der Privat- und Intimsphäre jedes einzelnen zu überlassen)
Das uneingeschränkte Recht
jedes Bürgers/Bürgerin der Ausübung des Glaubens- und der Religion im
außerstaatlichen, privaten Bereich!
(Kirchgang/Gebet u.ä.)
Das Recht der Existenz, oder
Neugründung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften (sofern diese
keine staatsfeindlichen Ziele verfolgen) ohne staatliche Rechte und Pflichten, ohne
staatliche Anerkennung, Förderung, Privilegierung, Finanzierung usw.
All diese uneingeschränkten
Rechte gelten auch für Nichtreligiöse, religionskritische und antireligiöse
Weltanschauungen (Gemeinschaften)
Falsch verstandene
Religionsfreiheit:
Die grundgesetzlich
garantierte Religions- Glaubens- und Bekenntnisfreiheit bedeutet nicht:
Die von den Kirchen als
„positive staatliche Neutralität“ bezeichnete (trotz verfassungsrechtlich
überwiegender trennender Elemente) Förderung von Religionsgemeinschaften, wie
der Religionsunterricht zur „Wertevermittlung“
Die grundsätzliche
Anerkennung (oder auch Nichtanerkennung) von Religions- und
Weltanschauungsgemeinschaften als „Körperschaften des öffentlichen Rechts“
durch den Staat.
Jegliche gesetzliche
Privilegierung, Förderung und Finanzierung von Religions- und
Weltanschauungsgemeinschaften durch den Staat.
Das Praktizieren oder die
Ausübung des Glaubens oder der Religion im staatlichen Bereich
(Schulgottesdienste in staatlichen Schulen/Tischgebete/ in staatlichen
Kindergärten/Gottesdienste bei Staatsakten oder bei Treuegelöbnissen der
Bundeswehr usw.)
Das „zur Schau stellen“ von
religiösen Symbolen oder religiösen Bekenntnissen im staatlichen Bereich
(beispielsweise Kreuze in staatlichen Schulen oder Justizgebäuden)